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KOSTEN UND RESERVIERUNG EINES GRABPLATZES
Die Preise für die Bestattungen im Mausoleum von Carstanjen orientieren sich an den Bestattungsgebühren der kommunalen Friedhöfe. Den Bürger des Rheinviertels kostet ein Urnengrabplatz einschliesslich Beisetzung für 15 Jahre 1.155 €, für 25 Jahre 1.805 € zuzüglich der Kosten für die Nutzung der Rotunde und die Inschrift auf den Gedächtnisplatten (Stand 09/2007). Für auswärtige Interessenten gibt es eine gestaffelte Gebührenordnung mit geringfügig höheren Preisen.
Eine Reservierung von Grabplätzen und eine Vorsorgeregelung sind möglich. Die Anwartschaft für eine Grabstätte mit einer Laufzeit von 15 Jahren kostet 1.000 €, für eine Grabstätte mit einer Laufzeit von 25 Jahren 1.500 €. Die eingezahlte Gebühr wird später mit den Kosten der Beisetzung verrechnet, die Zinsen fließen der Stiftung zu.

ANTRAG AUF RESERVIERUNG EINES GRABPLATZES
Wenn Sie einen Grabplatz im Mausoleum reservieren möchten, werden wir die folgende Vereinbarung mit Ihnen schliessen. Bitte nehmen
Sie hierzu direkt mit uns Kontakt auf.
Verwaltung Mausoleum von Carstanjen
Pfarramt St. Andreas und Evergislus, Hardtstraße 14, 53175 Bonn
Telefon: 0228/368 2425
e-mail: mausoleum@rheinviertel.de
V E R E I N B A R U N G
über eine beabsichtigte
Urnenbestattung in der Begräbnisstätte
„Mausoleum von Carstanjen“
zwischen der Katholischen Kirchengemeinde
St. Andreas und Evergislus
Hardtstraße 16, 53175 Bonn
und N.N.
wird folgende Vereinbarung getroffen:
1) ...............................................................................................erklärt gegenüber der
Katholischen Kirchengemeinde St. Andreas und Evergislus seinen Wunsch, nach seinem
Ableben in der Urnenbegräbnisstätte „Mausoleum von Carstanjen“ bestattet zu werden.
2) Die Katholischen Kirchengemeinde St. Andreas und Evergislus ist bereit, gegen Zahlung eines
jetzt fälligen Betrages von
1.000,00 € für eine spätere 15jährige Belegungsdauer
1.500,00 € für eine spätere 25jährige Belegungsdauer (Nichtzutreffendes streichen)
diesen Wunsch im Todesfall zu erfüllen.
3) Die Gebühr von 1.000,00 bzw. 1.500,00 € (Nichtzutreffendes streichen) ist bis zum ...........
auf das Konto Postbank Dortmund 976726467 / BLZ 440 100 46
der Katholischen Kirchengemeinde St. Andreas und Evergislus zu überweisen. Sie umfasst
lediglich die Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstätte. Sonstige Gebühren, die anlässlich
der Bestattung anfallen, sind gesondert zu entrichten. Sollten sich die Gebühren für das
Nutzungsrecht an der Grabstätte bis zu deren Belegung erhöhen, ist die Differenz zwischen
der bereits gezahlten Gebühr und der Gebühr, die in der zum Zeitpunkt der Belegung geltenden
Gebührenordnung festgelegt wird, ebenfalls zu entrichten.
4) Der Antragsteller verzichtet auf eine Rückzahlung des Betrages auch für den Fall, dass eine
Bestattung nicht im Mausoleum von Carstanjen erfolgt. Seine Erben sind nicht zur Kündigung
dieser Vereinbarung berechtigt.
5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, dann wird hiervon
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Vielmehr sind
die Parteien verpflichtet, eine wirksame Bestimmung dann innerhalb angemessener Frist zu
vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Bonn, den
.......................................................................... .............................................................................
Unterschrift für die Kirchengemeinde

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