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KOSTEN UND RESERVIERUNG EINES GRABPLATZES

Die Preise für die Bestattungen im Mausoleum von Carstanjen orientieren sich an den Bestattungsgebühren der kommunalen Friedhöfe. Den Bürger des Rheinviertels kostet ein Urnengrabplatz einschliesslich Beisetzung für 15 Jahre 1.155 €, für 25 Jahre 1.805 € zuzüglich der Kosten für die Nutzung der Rotunde und die Inschrift auf den Gedächtnisplatten (Stand 09/2007). Für auswärtige Interessenten gibt es eine gestaffelte Gebührenordnung mit geringfügig höheren Preisen.

Eine Reservierung von Grabplätzen und eine Vorsorgeregelung sind möglich. Die Anwartschaft für eine Grabstätte mit einer Laufzeit von 15 Jahren kostet 1.000 €, für eine Grabstätte mit einer Laufzeit von 25 Jahren 1.500 €. Die eingezahlte Gebühr wird später mit den Kosten der Beisetzung verrechnet, die Zinsen fließen der Stiftung zu.



ANTRAG AUF RESERVIERUNG EINES GRABPLATZES

Wenn Sie einen Grabplatz im Mausoleum reservieren möchten, werden wir die folgende Vereinbarung mit Ihnen schliessen. Bitte nehmen Sie hierzu direkt mit uns Kontakt auf.

        Verwaltung Mausoleum von Carstanjen
        Pfarramt St. Andreas und Evergislus, Hardtstraße 14, 53175 Bonn
        Telefon: 0228/368 2425
        e-mail: mausoleum@rheinviertel.de



V E R E I N B A R U N G

über eine beabsichtigte Urnenbestattung in der Begräbnisstätte „Mausoleum von Carstanjen“


zwischen

der Katholischen Kirchengemeinde St. Andreas und Evergislus Hardtstraße 16, 53175 Bonn

und N.N.

wird folgende Vereinbarung getroffen:


1) ...............................................................................................erklärt gegenüber der Katholischen Kirchengemeinde St. Andreas und Evergislus seinen Wunsch, nach seinem Ableben in der Urnenbegräbnisstätte „Mausoleum von Carstanjen“ bestattet zu werden.

2) Die Katholischen Kirchengemeinde St. Andreas und Evergislus ist bereit, gegen Zahlung eines jetzt fälligen Betrages von
1.000,00 € für eine spätere 15jährige Belegungsdauer
1.500,00 € für eine spätere 25jährige Belegungsdauer (Nichtzutreffendes streichen)
diesen Wunsch im Todesfall zu erfüllen.

3) Die Gebühr von 1.000,00 bzw. 1.500,00 € (Nichtzutreffendes streichen) ist bis zum ........... auf das Konto Postbank Dortmund 976726467 / BLZ 440 100 46 der Katholischen Kirchengemeinde St. Andreas und Evergislus zu überweisen. Sie umfasst lediglich die Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstätte. Sonstige Gebühren, die anlässlich der Bestattung anfallen, sind gesondert zu entrichten. Sollten sich die Gebühren für das Nutzungsrecht an der Grabstätte bis zu deren Belegung erhöhen, ist die Differenz zwischen der bereits gezahlten Gebühr und der Gebühr, die in der zum Zeitpunkt der Belegung geltenden Gebührenordnung festgelegt wird, ebenfalls zu entrichten.

4) Der Antragsteller verzichtet auf eine Rückzahlung des Betrages auch für den Fall, dass eine Bestattung nicht im Mausoleum von Carstanjen erfolgt. Seine Erben sind nicht zur Kündigung dieser Vereinbarung berechtigt.

5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, dann wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Vielmehr sind die Parteien verpflichtet, eine wirksame Bestimmung dann innerhalb angemessener Frist zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Bonn, den

.......................................................................... ............................................................................. Unterschrift für die Kirchengemeinde

 
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